Eine Einrichtung unseres Sängerkreises Fürth, die durch eine Schenkung des Inhabers der "Heinz Bruder Spielwaren" in Fürth-Burgfarrnbach, gleichzeitig zu dieser Zeit noch 1. Vorsitzender des GV 1865 Burgfarrnbach, ermöglicht worden ist.

Heinz Bruder ließ den damals (1985) frisch installierten Kreis-Vorsitzenden Georg Greul wissen, dass er gewillt wäre, dem Chorsingen in Franken eine Schenkung in Höhe von DM 20.000 zukommen zu lassen. Der so angesprochene Kreis-Vorsitzende überlegte, wie er denn dieses Angebot seinem Sängerkreis dienlich werden lassen könnte. Nach Rücksprache mit dem Schatzmeister des Sängerkreises Fürth, Hans Kuntke, beschloss man, Heinz Bruder als Dank für dieses Entgegenkommen anzubieten, die Schenkung in eine Stiftung einzubringen, die den Namen des Spenders tragen solle. Dies ist dann auch im gegenseitigen Einvernehmen am 04.11.1985 geschehen. Seit dem Jahr 2008 beträgt die Stiftungseinlage dank Heinz Bruder bereits 100.000 Euro.

Sinn der Stiftung soll es sein, z.B. die Chorvereine anzuhalten, Konzerte und Ehrungsabende in einem würdigen Rahmen, ohne den oft so üblichen Gaststätten-Bierausschank durchzuführen. Konzerte in Kirchen oder Konzertsälen werden vor allem in die Bezuschussung mit einbezogen. Diese sog. „Stuhlkonzerte“, für die kein pflichtmäßiger Eintritt erhoben wird und bei denen zur Vermeidung von Lärm während der Aufführungen keine Speisen und Getränke verzehrt werden dürfen, können somit nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit gefördert werden.

Auch werden seit einiger Zeit weitere Maßnahmen und Projekte der Vereine unterstützt, die eine allgemeine Förderung und Verbesserung ihrer Chor-Qualität zum Ziel haben, und die nicht durch anderweitige Institutionen (z.B. Fränkischer Sängerbund, Chorjugend) bereits bezuschusst werden. Darunter fallen z.B. Eigenanteile der Teilnehmer bei vereinsinternen Schulungen, Choreografie-Unterricht, etc.), oder auch bestimmte vereinsorganisatorische Maßnahmen. Für Kinder-, Jugend- und Schulchöre besteht eine zusätzliche Fördermöglichkeit.

Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass Förderungen nur möglich sind, wenn Zuschussanträge vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Näheres dazu ist aus der vom Sängerkreis Fürth geschaffenen aktuellen Richtlinie zu ersehen (siehe nachfolgend).

Für Fragen und zur formlosen Antragsstellung wenden Sie sich bitte per E-Mail an: schatzmeister(at)saengerkreis-fuerth.de.

 

ACHTUNG:
Ab dem 01.01.2020 gelten für alle Fördermaßnahmen im Sinne der Heinz-Bruder-Stiftung neue Richtlinien!

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